Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen
§ 1 Rechtsträger / Präambel
(1) Das HBZ Brackwede, Fachbereich Bau e.V., Arnsberger Straße 1-3, 33647 Bielefeld (nachfolgend HBZ genannt), führt Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung in verschiedenen Handwerksbereichen (nachfolgend Vorbereitungslehrgang) sowie Seminare, Workshops und Inhouse-Schulungen (nachfolgend Bildungsmaßnahme) durch. Für die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen und Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge) gelten die nachstehenden Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen.
(2) Die Lehrgänge stehen jeder Person offen, sofern keine Zulassungsbeschränkungen vorliegen. Die Teilnahme an einem Lehrgang begründet keinen Anspruch auf Prüfungszulassung.
(3) Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird im Folgenden die maskuline Form (Teilnehmer) gewählt. Andere Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Anmeldung zu einem Lehrgang gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Lehrgangsvertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung (Annahme) durch das HBZ zustande.
(2) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs beim HBZ berücksichtigt. Sollte der Lehrgang bereits belegt sein, wird der Teilnehmer auf eine Warteliste für einen entsprechenden Folgelehrgang gesetzt und erhält darüber eine Mitteilung. Für die Teilnahme an diesen Folgelehrgang bedarf es einer erneuten Anmeldung. Die Wartezeit wird angerechnet.
§ 3 Vorbereitungslehrgänge
(1) Die Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang muss schriftlich mit dem vom HBZ hierfür zur Verfügung gestellten Formular erfolgen.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung gegenüber dem Meisterprüfungsausschuss nachzuweisen. Das HBZ übernimmt ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind und der Teilnehmer zur Prüfung zugelassen wird.
(3) Das HBZ erhebt bei Vorbereitungslehrgängen für jeden der 4 Lehrgangsteile eine Anmeldegebühr in der jeweils aktuellen Höhe. Die Anmeldegebühr wird fällig mit Abschluss des Lehrgangsvertrages.
§ 4 Lehrgangskosten
(1) Die Lehrgangskosten werden von dem Teilnehmer getragen. Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kostenübernahmezusagen von dritter Seite, wie z. B. durch den Arbeitgeber, die Bundesagentur für Arbeit, eine Rentenversicherungsanstalt oder durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bankengruppe), keinen Einfluss auf die Kostentragungspflicht gegenüber dem HBZ haben.
(2) Der Teilnehmer erhält eine Rechnung über die Lehrgangskosten. Die Lehrgangskosten sind zu dem jeweils in der Rechnung genannten Termin ohne Abzug und unabhängig von den Leistungen Dritter fällig. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Überweisungen sind ausschließlich auf das Konto des HBZ unter Angabe der Lehrgangsbezeichnung auszuführen.
(3) Der Teilnehmer kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden Ausbildungsförderung beantragen. Anträge auf Ausbildungsförderung sind von dem Teilnehmer selbst zu stellen. Entsprechende Antragsformulare stellt das HBZ zur Verfügung. Das HBZ übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung von Ausbildungsförderung.
§ 5 Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und den Weisungen der Geschäftsleitung des HBZ und den von ihr beauftragten Personen Folge zu leisten. Der Teilnehmer hat die Hausordnung, die Kantinenordnung und gegebenenfalls die Gästehausordnung zu befolgen.
(2) Die verwendeten Unterrichtsmaterialien sowie Software unterliegen urheberrechtlichen Schutzrechten. Sämtliche Unterrichtsmaterialien sowie Software dürfen nur zur Durchführung der Lehrgänge genutzt werden. Die Vervielfältigung, Änderung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit dem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis des HBZ erlaubt. Bei Zuwiderhandlung ist der Teilnehmer zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
(3) Verstößt der Teilnehmer nachhaltig und wiederholt gegen seine vertraglichen Verpflichtungen oder gegen die Haus-, Kantinen- oder Gästehausordnung, so kann der Teilnehmer vom Unterricht zeitweise oder vollständig ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere auch bei Zahlungsverzug des Teilnehmers. In besonderen Fällen kann der Lehrgangsvertrag durch das HBZ ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden (außerordentliche Kündigung).
(4) Bei Ausschluss vom Unterricht bzw. außerordentlicher Kündigung dieses Vertrages durch das HBZ bleibt Anspruch auf Bezahlung der Lehrgangskosten bestehen. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Widerrufsrecht
Dem Teilnehmer steht als Verbraucher bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen, also insbesondere bei Anmeldung über das Internet oder per Post/Telefax/E-Mail das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Anmeldung über das Internet oder per Post / Telefax / E-Mail:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief, E-Mail, Fax oder telefonisch) zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Abgabe Ihrer Erklärung, z. B. durch Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Handwerksbildungszentrum Brackwede
Fachbereich Bau e.V.
Arnsberger Str. 1 - 3
D-33647 Bielefeld
Telefon: + 49 (0521) 9 42 84-0
Telefax: + 49 (0521) 9 42 84-10
E-Mail: info(at)hbz.de
Folgen des Widerrufes
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben; es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Die Frist für die Rückgabe der Unterrichtsunterlagen und sonstiger Arbeitsmittel bzw. den von Ihnen geschuldeten Wertersatz beginnt für Sie mit der Abgabe Ihrer Widerrufserklärung.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 7 Kündigung durch den Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer kann einen Vorbereitungslehrgang während des Lehrgangs mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen. Die ordentliche Kündigung einer Bildungsmaßnahme ist ausgeschlossen.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang beim HBZ an. Für den Fall der Kündigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,00 € berechnet. Die Höhe der Verwaltungsgebühr liegt im billigen Ermessen des HBZ und beträgt im Regelfall € 150,00. Die Anmeldegebühr bleibt davon unberührt.
(3) Eine nicht fristgerechte Kündigung wird für den nächstmöglichen Kündigungstermin wirksam.
(4) Im Falle der Kündigung ist die Lehrgangsgebühr anteilig in der Höhe zu entrichten, welche dem Verhältnis der Lehrgangsdauer zu der Unterrichtsdauer bis zum Tag der Beendigung des Lehrgangsvertrages entspricht.
(5) Das Recht des Teilnehmers zu einer außerordentlichen Kündigung des Lehrgangsvertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 8 Rücktritt durch das HBZ
(1) Das HBZ ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten/einer Dozentin oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn eines Lehrgangs von dem Lehrgangsvertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden dem Teilnehmer sämtliche Lehrgangskosten durch das HBZ erstattet.
(2) Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen das HBZ, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des HBZ als Veranstalter beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das HBZ haftet insbesondere nicht für einen Lehrgangserfolg. Die Lehrgangsinhalte und die Arbeitsunterlagen geben die Meinung des jeweiligen Dozenten wieder. Für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das HBZ keine Haftung.
§ 9 Durchführung der Lehrgänge
Das HBZ behält sich das Recht vor, wegen dem Ausfall eines Dozenten/einer Dozentin, höherer Gewalt oder aus anderen wichtigen Gründen organisatorische und/oder inhaltliche Änderungen eines Lehrgangs vorzunehmen. Das HBZ ist bemüht, in einem solchen Fall, insbesondere bei Dozentenwechsel, den Teilnehmer so schnell wie möglich zu unterrichten. Entsprechende Änderungen eines Lehrganges berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Lehrgangskosten.
(1) Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er alle Angaben zur Person und dem beruflichen Werdegang nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen hat.
(2) Das HBZ ist berechtigt, zur Lehrgangsabwicklung benötigte personenbezogene Daten auf der Grundlage der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen im erforderlichen Umfang zu verarbeiten. Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten erfolgt nur zur Erfüllung der Geschäftszwecke. Der Teilnehmer erklärt sich insofern mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Der Teilnehmer hat in Bezug auf die gespeicherten Daten Anspruch auf Auskunft nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Teilnehmer kann die Datenschutz-Pflichtinfo des HBZ unter https://www.hbz.de/datenschutz-pflichtinfo.html einsehen.
(3) Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass während vom HBZ durchgeführter Veranstaltungen und Feiern Fotos von ihm gefertigt und gegebenenfalls auch ohne seine weitere vorherige Zustimmung veröffentlicht werden können.
§ 10 Angaben zur Person / Datenschutzbedingungen
(1) Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er alle Angaben zur Person und dem beruflichen Werdegang nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen hat.
(2) Das HBZ ist berechtigt, zur Lehrgangsabwicklung benötigte personenbezogene Daten auf der Grundlage der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen im erforderlichen Umfang zu verarbeiten. Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten erfolgt nur zur Erfüllung der Geschäftszwecke. Der Teilnehmer erklärt sich insofern mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Der Teilnehmer hat in Bezug auf die gespeicherten Daten Anspruch auf Auskunft nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Teilnehmer kann die Datenschutz-Pflichtinfo des HBZ unter www.hbz.de/datenschutz-pflichtinfo.html einsehen.
§ 11 Computernutzung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software, welche im Rahmen der Ausbildungszwecke zur Verfügung gestellt wurde, nur zu Schulungszwecken zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des HBZ durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
§ 12 Internetnutzung
Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten sowie das Aufrufen von Social Networks. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.
13 Haftung des Veranstalters für Sachschäden
Für Diebstahl oder die Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während eines Lehrgangs haftet das HBZ nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Teilnehmer wird für die von ihm mitgebrachten Gegenstände (z.B. Mobiltelefone, Computer, Garderobe) selbst Sorge tragen.
§ 14 Sonstige Vereinbarungen
(1) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn diese durch das HBZ schriftlich bestätigt wurden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers oder eines Dritten sind weder vereinbart noch wirksam.
(2) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in einem solchen Fall, an Stelle der rechtsunwirksamen Klausel eine rechtsgültige Regelung zu finden, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
(3) Das HBZ nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Stand: 09/2019